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Information zur Nutzung des Ökozentrum Magdeburg
Das Ökozentrum unterliegt, wie andere Vereine auch, finanziellen Zwängen, d.h. die monatlichen Betriebskosten müssen selbst erwirtschaftet werden. Dazu kommt die Werterhaltung des Objektes unter den Auflagen des Denkmal- und Naturschutzes. Eine institutionelle Förderung gibt es nicht von Seiten der Stadt, aber punktuell sind zur Rettung des Objektes bereits Gelder in großem Umfang bereitgestellt worden, die aber natürlich nicht ausreichen, um dieses Objekt nachhaltig am Leben zu erhalten. Diese Aufgabe obliegt dem Verein bei ständig steigenden Betriebskosten, siehe aktuelle Preisentwicklung Gas, Strom und Wasser etc. als auch wichtigste Erneuerungen und Reparaturen. Dadurch sind wir natürlich an einer Fremdnutzung der Seminarräume sehr interessiert aber nicht um jeden Preis.
Wir, der Verein des Ökozentrums, mussten im Jahr 2011 leider zur Kenntnis nehmen, dass viele junge Magdeburger verstärkt die Räumlichkeiten unserer Einrichtung nicht in einem vernünftigen Rahmen nutzten. Konkret heißt das, die Nutzungsverträge (Hausordnung) als auch die Stadtordnung wurden mehrfach komplett missachtet trotz Sanktionen unsererseits.
Die unmittelbaren Folgen waren zum einen Schäden im Objekt, die wir unter hohem Aufwand an ehrenamtlicher Arbeit beseitigen mussten, zum anderen viele Einsätze der Polizei in den Nachtstunden wegen unerträglicher Lärmbelästigung durch Verstärkerboxen, Streit oder Fangesänge bis in die frühen Morgenstunden an den Wochenenden.
Für die Anwohner ist diese Tatsache eine unerträgliche Zumutung und so nicht länger hinnehmbar. Seit 19.09.2011 arbeiten wir mit einem neuen Sicherheitskonzept in Verbindung mit der zuständigen Polizeidienststelle Nord (Kontaktbeamten). Leider mussten wir dieses Konzept erneut überarbeiten, da es am 04./05.11.2011 zu einer abermaligen nicht hinnehmbaren Lärmbelästigung gekommen ist. Wir ändern unser Konzept und stellen uns diesem Problem lösungsorientiert.
Alle zukünftigen Nutzer von Räumlichkeiten und Außenanlagen müssen unser neues Konzept mittragen es gibt diesbezüglich keinerlei Verständnis mehr für Fehlverhalten sondern konsequentes Handeln. Das heißt: Werden vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten, sind die unter Punkt 1 bis 3 festgelegten Gegenmaßnahmen je nach Schwere des Versto0es die Folge.
1. Abbruch der Veranstaltung
2. Finanzielle Sanktionen
3. Einleitung zivilrechtlicher Schritte
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